Um die präjudizierende Wirkung der geplanten Bebauung zusätzlich zu reduzieren, ist die Beschwerdegegnerschaft diesbezüglich verbindlicher in die Pflicht zu nehmen. Ziffer 31 der Auflagen ist deshalb entsprechend zu präzisieren und die Bauherrschaft darauf hinzuweisen, dass die gemeinsame Lösungssuche auch die Neuanordnung ihrer Bebauung der Tunneldecke umfassen kann. 13 von 30 9. Parkierung 9.1