Gemäss den bewilligten Plänen (vgl. kommunale Akten sowie act. 73) sind auf der Tunneldecke des M-Tunnel (Parzelle ccc) ein Spielbereich sowie ein Velo- und ein Containerabstellplatz vorgesehen. Unter Verweis auf die Richtlinie für die Nutzung der Tunneltrasse vom 1. Mai 2006 (fortan: Tunnelbaurichtlinie) sowie mittels der Formulierung entsprechender Auflagen hat der Kanton als Eigentümer von Parzelle ccc den Bauten und Anlagen auf der Tunnelüberdeckung mit Entscheid vom 14. März 2023 zugestimmt (vgl. act. 293).