Die erteilte Baubewilligung ist somit eine suspensiv bedingte Baubewilligung. Anlässlich der Prüfung beziehungsweise der Genehmigung der einverlangten Abänderungsunterlagen wird den Beschwerdeführenden – wie auch AC._____ – weiterhin Parteistellung zukommen, das heisst, sie müssen in das nachgelagerte Genehmigungsverfahren einbezogen werden und es muss ein – wiederum anfechtbarer – Entscheid über die Auflagenbereinigung ergehen. Nur auf diese Weise werden die Anfechtbarkeit des Entscheids über die Fassadengestaltung ermöglicht und die Parteirechte der Einwendenden gewahrt (vgl. zum Ganzen: Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2024.31 vom 14. August 2024 mit weiteren Hinweisen).