bung, Materialisierung und Qualität der Fassade ein gewisser Gestaltungs- beziehungsweise Beurteilungsspielraum zusteht. Die seitens des Gemeinderats formulierte Vorstellung einer "urbaner", "gewichtiger" und "prägnanter" Fassadengestaltung (vgl. Entscheid des Gemeinderats vom 20. April