Allerdings gilt es bezüglich der Fassadengestaltung zu berücksichtigen, dass der festgestellte Mangel zwar von untergeordneter Natur ist und sich letztlich keine wesentlichen neuen Auswirkungen oder Änderungen für das Projekt im oben erwähnten Sinn ergeben werden, wie dies beispielsweise bei Fragen der Erschliessung der Fall sein könnte. Auch wenn die Baubewilligung entsprechende Vorgaben enthält, ist aber zu berücksichtigen, dass der Beschwerdegegnerschaft und der Baubewilligungsbehörde – anders als hinsichtlich der schon genau skizzierten und grösstenteils im Gebäudeinneren vorzunehmenden Wohnungsanpassungen und der Überarbeitung des Veloparkierungssystems – betreffend Farbge-