danach ist die Kernzone bestimmt für Wohnen, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, Läden, Hotels, Restaurants und dergleichen. Es ist verständlich, dass die Beschwerdegegnerschaft, bevor überhaupt eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, noch nicht detailliert weiss, welchen gewerblichen Zwecken die Räumlichkeiten im Erdgeschoss letztlich zugeführt werden sollen. Mit dem Gemeinderat und der Beschwerdegegnerschaft (vgl. Beschwerdeantwort vom 18. September 2023, act.