Diese Nutzung deckt sich auch mit § 9 Abs. 4 BNO, der verlangt, dass in den Erdgeschossen von Gebäuden entlang der J-Strasse Gewerbe und Dienstleistungen realisiert werden. Es kann daher vorab festgehalten werden, dass gemäss den verbindlichen Baugesuchsunterlagen – im Gegensatz zu dem den Studienauftrag abschliessenden Bericht des Beurteilungsgremiums vom 26. September 2018, in dem in der Tat von "Wohnateliers" die Rede ist (vgl. Kommunale Akten, Einwendungsakten, Beilage 4 zur Einwendung von I._____, S. 17; vgl. auch Beschwerde vom 17. Mai 2023, act.