Bezüglich der Veloabstellplätze ging der Gemeinderat in seinem angefochtenen Entscheid davon aus, die Frage könne durch ein geeigneteres, ihm bekanntes, platzsparendes Parkierungssystem im Untergeschoss des Gebäudes und eine in den Planunterlagen bereits angedachte Erweiterung des Velounterstands im Freien gelöst werden (vgl. Entscheid vom 20. April 2023, act. 303). Auch dergestaltige, hauptsächlich im Gebäudeinneren beziehungsweise an einem bereits definierten Ort vorzunehmende Korrekturen führen nicht zu einer grundlegenden Überarbeitung des Projekts und können deshalb nach dem oben Ausgeführten mittels Nebenbestimmungen eingefordert werden.