Das von den Beschwerdeführenden genannte bundesrechtliche Koordinationsgebot von Art. 25a RPG verlangt, dass ein geplantes Bauvorhaben in einem einzigen und einheitlichen Bewilligungsverfahren geprüft wird (Urteile des Bundesgerichts 1C_615/2017 vom 12. Oktober 2018 E. 2.5 und 1C_266/2018 vom 12. April 2019 E. 3.3, je mit weiteren Hinweisen).