So verfügte er einerseits in Ziffer V.13 des Dispositivs, vor Baubeginn sei gegenüber der Abteilung Bau und Planung der Nachweis über die Anzahl und die Anordnung aller Veloabstellplätze zu erbringen, anderseits hielt er unter Ziffer V.17 fest, die Fassadengestaltung und die Grösse eines Fensters in einem Gewerberaum seien zu überprüfen und dem Gemeinderat vor Baubeginn Bericht zu erstatten. Zudem erklärte er in Ziffer V.3 die Planbegutachtung der Procap, Fachstelle Hindernisfreies Bauen, mit den darin aufgeführten Hinweisen und Auflagen (Anpassung der Küche in einer Wohnung, Vergrösserung je eines Zimmers in drei Wohnungen;