Der Gemeinderat hat seinen Entscheid vom 20. April 2023 mit verschiedenen Auflagen versehen, wonach das Projekt unter bestimmten Aspekten nochmals zu überarbeiten sei. So verfügte er einerseits in Ziffer V.13 des Dispositivs, vor Baubeginn sei gegenüber der Abteilung Bau und Planung der Nachweis über die Anzahl und die Anordnung aller Veloabstellplätze zu erbringen, anderseits hielt er unter Ziffer V.17 fest, die Fassadengestaltung und die Grösse eines Fensters in einem Gewerberaum seien zu überprüfen und dem Gemeinderat vor Baubeginn Bericht zu erstatten.