Gestützt darauf hat die heutige Beschwerdegegnerschaft das streitbetroffene Bauprojekt ausgearbeitet und das entsprechende Baugesuch am 8. April 2021 dem Gemeinderat zur Bewilligung eingereicht. Es ist nicht ersichtlich, unter welchem Titel die Beschwerdeführenden – die zum damaligen Zeitpunkt blosse Anstösser der Bauparzelle waren – in die Projektierung beziehungsweise in den Studienauftrag hätten einbezogen werden müssen, stellt doch das Wettbewerbsergebnis nichts anderes, denn einen Vorschlag für ein Bauprojekt dar. Der Vorwurf der Gehörsverletzung zielt demzufolge auch unter diesem Aspekt ins Leere.