Aus dem angefochtenen Entscheid ergibt sich, dass der Studienauftrag 2018 zwecks sachgerechter Überbauung der Grundstücke im Auftrag der damaligen Grundeigentümer (Einwohnergemeinde O._____ [Parzelle aaa] sowie E._____ und D._____ [Parzelle bbb]) durchgeführt und mit einem Bericht des eingesetzten Beurteilungsgremiums am 26. September 2018 abgeschlossen wurde. Gestützt darauf hat die heutige Beschwerdegegnerschaft das streitbetroffene Bauprojekt ausgearbeitet und das entsprechende Baugesuch am 8. April 2021 dem Gemeinderat zur Bewilligung eingereicht.