Aus den Akten ergibt sich, dass die Anordnung des Güterumschlagplatzes auf der J-Strasse im Bereich des Bauprojekts in der Tat Thema der Besprechung vom 10. November 2022 war und die Anwesenden dabei zum Schluss kamen, die Problematik sei nicht mit einer baulichen, sondern mit einer betrieblichen Lösung zu klären. Weiter wurde entschieden und gegenüber dem Konsortium J._____ kommuniziert, dass die Abteilung Bau und Planung diese Meinung – ohne einen Entscheid zu präjudizieren – gegenüber dem Gemeinderat vertreten werde; Voraussetzung dafür sei allerdings, dass das Konsortium J.___