_ habe an dieser Besprechung in seiner Funktion als Projektleiter für das anstehende Strassen- und Werkleitungssanierungsprojekt J-Strasse sowie als Vertreter der Planungs- und Verkehrskommission teilgenommen und dabei die Interessen der Strasseneigentümerin wahrgenommen. Es bestehe kein Anlass dafür, dass ausserhalb des vom Ausstand betroffenen Baugesuchs alle laufenden Bauprojekte in der Gemeinde, die allenfalls einen Berührungspunkt mit dem streitbetroffenen Bauprojekt haben könnten, durch Stellvertretungen bearbeitet werden müssten (vgl. Stellungnahme vom 14. August 2023, act. 372 f.). Die Beschwerdegegnerschaft führt aus, da DF.