__ seine Ausstandspflicht verletzt, sei doch dabei auch über den Güterumschlag auf der J-Strasse im Bereich des streitbetroffenen Bauprojekts diskutiert und festgehalten worden, das Konsortium J._____ solle ein "niederschwelliges, betriebliches Güterumschlagskonzept" nachreichen (vgl. Beschwerde vom 17. Mai 2023, act. 345). Der Gemeinderat hält entgegen, DF._____ habe an dieser Besprechung in seiner Funktion als Projektleiter für das anstehende Strassen- und Werkleitungssanierungsprojekt J-Strasse sowie als Vertreter der Planungs- und Verkehrskommission teilgenommen und dabei die Interessen der Strasseneigentümerin wahrgenommen.