Am 10. November 2022 fand im Hinblick auf die anstehende Sanierung der J-Strasse eine Besprechung zwischen DF._____ und seinem Stellvertreter sowie privaten Planern statt (vgl. Stellungnahme des Gemeinderats vom 22. Januar 2024, act. 447). Die Beschwerdeführenden machen geltend, mit seiner Teilnahme an dieser Besprechung habe DF._____ seine Ausstandspflicht verletzt, sei doch dabei auch über den Güterumschlag auf der J-Strasse im Bereich des streitbetroffenen Bauprojekts diskutiert und festgehalten worden, das Konsortium J._____ solle ein "niederschwelliges, betriebliches Güterumschlagskonzept" nachreichen (vgl. Beschwerde vom 17. Mai 2023, act. 345).