Mit je einem Entscheid vom 20. Juli 2021 hiess der Gemeinderat verschiedene, von A._____ und I._____ gestellte Ausstandsbegehren gut und hielt bezüglich des Abteilungsleiters Bau und Planung, DF._____, fest, dieser habe im "Baubewilligungsverfahren Baugesuch Nr. 2021-19 Rückbau MFH Geb. 60 und Neubau Wohn- und Geschäftshaus J._____" in den Ausstand zu treten; die Vorbereitung des Entscheids über das Baugesuch und über die Einwendungen werde an den Stellvertreter der Abteilung Bau und Planung delegiert (vgl. Entscheid BVURA.21.529, Beilage zur Stellungnahme der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 30. August 2023, act. 377; Entscheid des Gemeinderats vom 20. April 2023, act. 312).