Der Gemeinderat hielt in seinem Entscheid vom 20. April 2023 dazu fest, AE._____ und H._____ wiesen zwar in ihrer Einwendung auf eine mögliche Befangenheit der Beteiligten hin, beantragten aber nicht deren Ausstand, sondern "stattdessen eine unabhängige Beurteilung des Projekts durch Dritte" (vgl. act. 312).