AE._____ und H._____ legten in ihrer Einwendung vom 10. Mai 2021 unter dem Titel "Befangenheit" dar, da "die Gemeinde sowohl in der Gestaltung des Projekts wie auch in deren Baueingabe involviert" gewesen sei, würden sie bezweifeln, "dass aufgrund dieser Konstellation eine objektive Beurteilung des Projekts möglich" sei; demzufolge beantragten sie die Begutachtung des Projekts durch ein unabhängiges Fachgremium. Der Gemeinderat hielt in seinem Entscheid vom 20. April 2023 dazu fest, AE.