In der Beschwerde wird ausgeführt, AE._____ und H._____ hätten in ihrer Einwendung vom 10. Mai 2021 den Antrag gestellt, das Projekt solle auf Kosten der Bauherrschaft durch ein unabhängiges Fachgremium begutachtet werden. Unter dem Titel "Befangenheit" hätten sie zur Begründung vorgebracht, dass der Gemeinderat nicht unabhängig sei. Damit hätten AE._____ und H._____ zum Ausdruck gebracht, dass der Gesamtgemeinderat befangen sei und das Baugesuch nicht beurteilen könne. Obwohl somit klar erkennbar ein Ausstandsbegehren gestellt worden sei, habe der Gemeinderat keinen entsprechenden (Zwischen-)Entscheid gefällt.