3. Parteibezeichnung/Legitimation 3.1 Die Beschwerde vom 17. Mai 2023 richtet sich gegen das Konsortium J._____, den Gemeinderat O._____ und das BVU (vgl. act. 350 f.). Die Beschwerdegegnerschaft wendet ein, da ein Konsortium als einfache Gesellschaft nicht parteifähig sei, hätten die einzelnen Mitglieder des Konsortiums als Beschwerdegegnerschaft genannt werden müssen. Da die Beschwerde somit gegen eine nicht prozessfähige einfache Gesellschaft erhoben worden sei, sei darauf nicht einzutreten (vgl. Beschwerdeantwort vom 18. September 2023, act.