soweit der Ausstand weiterer Mitglieder des Gemeinderats verlangt wurde, wies der Gemeinderat die Ausstandsbegehren indessen ab. Während einer dieser Entscheide in Rechtskraft erwuchs, wurde gegen den anderen eine Verwaltungsbeschwerde beim BVU erhoben und der Ausstand eines weiteren Mitglieds des Gemeinderats verlangt. Das BVU bestätigte den kommunalen Entscheid am 4. Februar 2022; der Entscheid des BVU wurde rechtskräftig. Demgemäss befanden sich Gemeindeammann P._____, Vizeammann AA._____ sowie der Abteilungsleiter Bau und Planung, DF._____, bei der Behandlung des streitbetroffenen Baugesuchs im Ausstand (vgl. act. 314, 373 und 448; vgl. auch Erw. 4.2).