Wie erwähnt, gingen gegen das publizierte Baugesuch vier Einwendungen ein. In diesen wurden unter anderem Ausstandsbegehren gegen den Gemeinderat (beziehungsweise einzelne Mitglieder der Behörde) sowie den Leiter der Abteilung Bau und Planung gestellt. Diese hiess der Gemeinderat in zwei Entscheiden vom 20. Juli 2021 teilweise gut und bejahte, dass bezüglich zweier Mitglieder des Gemeinderats sowie des Abteilungsleiters Bau und Planung ein Ausstandsgrund bestehe; soweit der Ausstand weiterer Mitglieder des Gemeinderats verlangt wurde, wies der Gemeinderat die Ausstandsbegehren indessen ab.