Der nördlich des Tunnelportals bestehende Treppenaufgang soll rückgebaut und ersetzt werden. Zudem sind auf dem im Eigentum des Kantons Aargau stehenden Tunnelportal (Parzelle ccc) eine Spielfläche sowie ein Velo- und Containerplatz vorgesehen. Schliesslich sind im Untergeschoss neben Technik-, Keller-, Hobbyräumen und Waschküche ein Veloraum und ein Abstellplatz für Kinderwagen angeordnet (vgl. Ansichten, Quer- und Längsschnitte, act. 78 ff.). Die Bauparzellen liegen gemäss der rechtskräftigen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde O._____ vom [...] (vom Regierungsrat am [...] genehmigt) und dem dazugehörenden Bauzonenplan innerhalb der Bauzone in der Kernzone (Bereich A). 2.2