Im vorliegenden Fall verfügt der Sohn des Beschwerdeführers über eine Swiss Olympic Talent Card Regional. Gemäss den vorgenannten Kriterien der Sektion Schulische Bildung BKS könnte in dieser Konstellation eine Kostengutsprache nur dann erteilt werden, wenn gemäss der Kaderstruktur des nationalen Verbands noch keine Swiss Olympic Talent Card National im jeweiligen Alter des Gesuchstellenden vergeben wird. Da der Schweizerische Fussballverband jedoch an Jugendliche im Alter des Sohns des Beschwerdeführers die Swiss Olympic Talent Card National vergibt (siehe Übersicht des Schweizerischen Fussballverbands "Fussball Männer, Strukturen des Athlet*innenwegs im Leistungssport";