Die Kostengutsprache für den Besuch eines ausserkantonalen Bildungsangebots dient der Förderung von besonderen Sporttalenten, dies gerade auch in Fällen, in welchen innerhalb des Kantons Aargau keine geeigneten schulischen Angebote bestehen. Es ist daher folgerichtig, dass die Anforderungen an eine Kostengutsprache entsprechend hoch angesetzt sind und diese grundsätzlich Inhaberinnen und Inhabern einer Swiss Olympic Talent Card National vorbehalten bleiben. Die Swiss Olympic Talent Card National wird jedoch gemäss der Kaderstruktur von gewissen nationalen Sportverbänden erst ab einem bestimmten Alter vergeben.