Die Sektion Schulische Bildung BKS hat zur Beurteilung von Gesuchen um Kostengutsprachen für den Besuch von ausserkantonalen Bildungsangeboten verschiedene Kriterien entwickelt (vgl. oben E. 4.1). Diese Kriterien bilden die Basis einer objektivierten und damit rechtsgleichen Behandlung aller Gesuchstellenden. Die Beurteilung eingehender Gesuche nach festgelegten Kriterien bezweckt somit die Sicherstellung einer einheitlichen Praxis im Rahmen der Ermessensausübung.