In materieller Hinsicht beantragt der Beschwerdeführer eine Kostengutsprache für den Besuch der Schule X._____, da es seiner Auffassung nach für seinen Sohn keine Möglichkeit gebe, im Kanton Aargau eine Mittelschule zu besuchen und gleichzeitig mehrmals pro Woche die Fussball-Morgen- trainings zu absolvieren. Auch die Chancen, eine Sportlehre absolvieren zu können, seien sehr gering, da viele Betriebe mit dem Umgang von Sportlehrlingen überfordert seien. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum für die Kostengutsprache eine Swiss Olympic Talent Card National verlangt werde, da Swiss Olympic auch Besitzer einer Swiss Olympic Talent Card Regional als unterstützungswürdig einstufe.