Die Sektion Schulische Bildung BKS hat zur rechtsgleichen Behandlung aller Gesuchstellenden Kriterien entwickelt, welche festlegen, unter welchen Umständen im Bereich des Leistungssports ein Gesuch um Kostengutsprache gutgeheissen wird. Diese Kriterien sind auf der Webseite des BKS öffentlich einsehbar (www.ag.ch/bks > Sport > Leistungssport > Schule und Berufsbildung > Übernahme ausserkantonaler Schulgelder von Nachwuchsleistungssportler/-in beantragen; zuletzt besucht am 19. Dezember 2024). Bei der Beurteilung entsprechender Gesuche wird insbesondere an