Zwar habe sich sein Sohn im letzten Jahr der Bezirksschule provisorisch für die Kantonsschule qualifiziert und den Wunsch geäussert, die Wirtschaftsmittelschule zu besuchen, doch hätten Gespräche mit den zuständigen Prorektoren der Wirtschafts- und Fachmittelschule ergeben, dass eine Vereinbarkeit des regulären Schulbetriebs mit den jeweiligen Fussball-Morgentrainings nicht möglich sei. Vor diesem Hintergrund entschied die Familie, dass der Sohn des Beschwerdeführers zukünftig die Schule X._____ in R._____ besuchen werde.