Der Beschwerdeführer begründete sein Gesuch um Kostengutsprache für den ausserkantonalen Schulbesuch damit, dass sein Sohn im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung in der U-zz-Fussballmann- schaft des FC S._____ spiele und Teil des erweiterten Kaders der Nationalmannschaft sei. Zwar habe sich sein Sohn im letzten Jahr der Bezirksschule provisorisch für die Kantonsschule qualifiziert und den Wunsch geäussert, die Wirtschaftsmittelschule zu besuchen, doch hätten Gespräche mit den zuständigen Prorektoren der Wirtschafts- und Fachmittelschule ergeben, dass eine Vereinbarkeit des regulären Schulbetriebs mit den jeweiligen Fussball-Morgentrainings nicht möglich sei.