"Ich nehme im Namen des antragstellenden Unternehmens davon Kenntnis, dass der Kanton Aargau den gewährten Fixkostenbeitrag ganz oder teilweise zurückverlangen kann, wenn eine Pandemieversicherung während der behördlichen Schliessung die Fixkosten ganz oder teilweise erstattet hat oder das Unternehmen im Jahr 2021 einen höheren Umsatz erzielt als vor der Covid-19-Epidemie. Als Basis für den Umsatz vor der Covid-19-Epidemie gilt der Umsatz im Jahr 2019."