Diese Aussagen sind klar aktenwidrig. Das AWA hat nicht mit "Gewinn" argumentiert und gemäss ihrer Buchhaltung tätigt die Beschwerdeführerin regelmässig Fahrzeugeinkäufe im siebenstelligen Bereich – so im Jahr 2020 mit 2,72 Millionen Franken und im Jahr 2021 mit 1,614 Millionen Franken (vgl. Jahresrechnung 2021, act. 10, S. 5).