Ausdrücklich wird die Rückzahlung mit einem kleineren Anteil an nicht gedeckten Fixkosten begründet. In der teilweise widerrufenen Verfügung vom 22. März 2021 (fortan: widerrufene Verfügung) wurden die ungedeckten Fixkosten für den genannten Zeitraum mit Fr. 43'300.–, im angefochtenen Entscheid nur noch mit Fr. 21'400.– berechnet (vgl. den angefochtenen Entscheid, act. 19, S. 5). Wenn das AWA davon ausgegangen wäre, dass die Beschwerdeführerin kein Härtefall gewesen ist, hätte es die ganze Summe zurückfordern müssen.