Die Beschwerdeführerin erhielt gemäss Verfügung vom 22. März 2021 für den Zeitraum vom 21. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021 Fixkostenbeiträge im Betrag von Fr. 43'300.–. Mit dem angefochtenen Entscheid widerruft das AWA teilweise diese Verfügung und verlangt von der Beschwerdeführerin eine Rückzahlung von Fr. 21'900.–.