10 von 11 Bands von Fr. 3'400.– bis Fr. 6'800.–. Der massgebende Aufwand wird im vorliegenden Verfahren als niedrig beurteilt, die Schwierigkeit als niedrig bis mittel. Dies ergibt für ein vollständig durchgeführtes Verfahren eine berechnete Grundentschädigung von Fr. 4'250.–. Die Parteientschädigung beträgt somit (bei vollständigem Obsiegen) aufgerundet Fr. 4'300.–.