16abis N 22, wonach grössere Rundbahnen aufgrund der erforderlichen Fläche von vornherein nicht unter die Bestimmung fallen können). Ohnehin ist beim Betriebszentrum des landwirtschaftlichen Gewerbes auf Parzelle hhh, wie die Abteilung für Baubewilligungen BVU zutreffend ausführt, bereits ein Allwetterplatz von knapp 780 m2 (20 m x 39 m) vorhanden, womit der bewilligungsfähige Rahmen für befestigte Plätze bereits nahezu ausgeschöpft ist (vgl. Beilagen zur Duplik der Abteilung für Baubewilligungen BVU, act. 60). Zusätzliche Flächen können deshalb nicht bewilligt werden (vgl. Abweisungsentscheid der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 12. Mai 2023, S. 2, act. 18).