Nach dem Gesagten darf ein befestigter Platz zur Nutzung von Pferden demnach die Fläche von 800 m2 nicht überschreiten. Das Baugesuch enthält keine Angaben zur flächenmässigen Ausdehnung der Rundbahn. In den im Aargauischen Geografischen Informationssystem (AGIS) abrufbaren Luftbildern lässt sich jedoch abmessen, dass die Rundbahn eine Länge von über 700 m sowie eine Breite von ca. 4,5 m aufweist. Daraus ergibt sich eine Fläche von rund 3'150 m2. Da die streitbetroffene Rundbahn damit eine Fläche von weit mehr als 800 m2 aufweist, ist sie gestützt auf Art. 16abis Abs. 2