5 von 11 werden. Auf der anderen Seite muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Materialabbauzonenvorschriften nicht auf dem gesamten Kantonsgebiet einheitlich zu sein brauchen. In diesem Sinne ist der Gemeinde bei der Auslegung ihrer Materialabbauzonenvorschriften grundsätzlich ein gewisser Spielraum einzugestehen.