Dadurch, dass die Abteilung für Baubewilligungen BVU Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen zustimmen muss, soll die Berücksichtigung des höherrangigen eidgenössischen und kantonalen Rechts sichergestellt werden. Insofern muss die Abteilung für Baubewilligungen BVU die Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit den Materialabbauzonenvorschriften überwachen, damit die bundesund kantonalrechtlichen Schranken für Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen respektiert