Vielmehr könne das Gras jederzeit wachsen, da es sich eben nicht um eine permanente Baute oder Anlage handle (vgl. Beschwerde, S. 7, act. 31). Der Beschwerdeführer bringt vor, die Teiländerung der BNO sei eingeführt worden, um den Betrieb des Polosports auf den Parzellen eee und fff zu ermöglichen. Die Rundbahn erfülle die Kriterien der Bestimmung, da sie weder permanent sei noch eine Anlage oder Baute darstelle. Der Rückbau könne mit einer einfachen Neuansaat erfolgen (vgl. Beschwerde, S. 7, act. 31; Begleitschreiben zum Baugesuch vom 13. Februar 2023, S. 3 f., act. 4). 4.1.2