Die Bahn ist damit künstlich und – entgegen den späteren Ausführungen des Beschwerdeführers – nicht natürlich, ohne bauliche Massnahmen und lediglich durch das natürliche Galopp- und Trabverhalten der Pferde entstanden. Wäre die Rundbahn nämlich – wie behauptet – allein durch das natürliche Galopp- und Trabverhalten der Pferde bei ihrer täglichen Bewegung entstanden, wäre der Boden durch das Gewicht und die Bewegung der Tiere eingetreten. Auf dem im angefochtenen Entscheid enthaltenen Foto (S. 5, act. 16) ist jedoch deutlich erkennbar, dass die Rundbahn eine leichte Erhöhung aufweist und sich damit über dem Niveau des umgebenden Geländes befindet.