3. Baubewilligungspflicht 3.1 Der Beschwerdeführer macht in seinen Beschwerdeanträgen geltend, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Baubewilligung zu erteilen, "sofern überhaupt eine Baubewilligung nötig ist" (vgl. Beschwerde, S. 2, act. 36). Auch geht der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde verschiedentlich davon aus, dass keine Baute vorliegt, mitunter also kein Bewilligungsobjekt bestehen würde (vgl. Beschwerde, S. 7, act. 31). Eine eigentliche Substantiierung der Behauptung der fehlenden Baubewilligungspflicht erfolgt in den Rechtsschriften des Beschwerdeführers im vorliegenden Verfahren jedoch nicht.