Weder der Beschwerdeführer noch der Gemeinderat seien vorgängig benachrichtigt worden oder hätten dazu Stellung nehmen können. Das anlässlich dieses Augenscheins erstellte Foto der Rundbahn sei im Entscheid vom 12. Mai 2023 eingefügt worden, was beweise, dass der Augenschein die Entscheidfindung der Abteilung für Baubewilligungen BVU beeinflusst habe. Die Behauptung der Abteilung für Baubewilligungen BVU, es habe kein offizieller Augenschein, sondern lediglich eine informelle Begehung stattgefunden (vgl. Beschwerdeantwort der Abteilung für Baubewilligungen vom 23. Oktober 2023, S. 2, act. 49), sei eine reine Schutzbehauptung.