Der Beschwerdeführer macht zunächst eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs geltend. Er bringt vor, im Protokollauszug des Gemeinderats vom 10. Juli 2023 sei festgehalten worden, dass D._____, Projektleiter Baugesuche der Abteilung für Baubewilligungen BVU, am 20. März 2023 einen Augenschein vor Ort durchgeführt habe (vgl. Protokollauszug vom 10. Juli 2023, S. 1, act. 21). Weder der Beschwerdeführer noch der Gemeinderat seien vorgängig benachrichtigt worden oder hätten dazu Stellung nehmen können.