Hinsichtlich Alternativstandorte beschränkt sich der Evaluationsbericht auf die grafische Darstellung der zwei bereits bestehenden Anlagen anderer Mobilfunkbetreiberinnen auf den Parzellen bbb und ccc, welche aufgrund der Grenzwerte gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Dezember 1999 nicht zur Verfügung stünden (Evaluationsbericht, S. 9, act. 39; vgl. auch Stellungnahme der Abteilung für Umwelt BVU, S. 4, act. 126 zur Anlage auf Parzelle ccc). Des Weiteren enthält der Kartenausschnitt einen gelb gefärbten Punkt im Bereich der Parzelle ddd, wobei der Evaluationsbericht Informationen dazu gänzlich vermissen lässt.