Dabei übersieht der Gemeinderat, dass – wie hiervor bereits ausgeführt – das Bundesrecht für den Bau einer Mobilfunkantenne im Baugebiet keinen Bedürfnisnachweis verlangt (vgl. Urteil des BGer 1C_616/2023 vom 8. November 2024 E. 4.4 mit weiteren Hinweisen). Gemäss Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte (herausgegeben von nachstehenden Institutionen: Bundesamt für Um-