Die Beschwerdeführerin begründet ihre Standortwahl im Evaluationsbericht vom 28. August 2019 (vgl. Vorakten, act. 36–43; fortan: Evaluationsbericht) vorab mit dem Umstand, dass die aktuelle funktechnische Abdeckung in Teilen des Siedlungs- und Industriegebiets sowie entlang der Verbindungsachsen sowohl hinsichtlich Versorgung als auch hinsichtlich Kapazität ungenügend sei (Evaluationsbericht, S. 6 f., act. 41 f.).