Weist der Gemeinderat ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne aufgrund unzureichender Standortevaluation ohne vorgängige Aufforderung der Betreiberin zur Ergänzung des Evaluationsberichts und zur Prüfung von weiteren Alternativstandorten ab, verletzt er seine Untersuchungspflicht. Der Grund liegt darin, dass der Gemeinderat ohne hinreichende Standortevaluation gar nicht zuverlässig beurteilen kann, ob der von der Betreiberin anbegehrte Standort unter Beachtung aller massgebenden Interessen tatsächlich nicht der bestgeeignete ist.